Aktuelle Änderungen zur Bildungsprämie 2017

Die Bildungsprämie ist bares Geld wert!
Bilden Sie sich weiter und sparen Sie dabei!

Zum 1. Juli 2017 wurden die Förderkonditionen der Bildungsprämie vereinfacht. Da Therapeutic Touch West als Weiterbildungsanbieter auch Bildungsprämien annimmt, informiere ich Sie gerne über die aktuellen Neuerungen.

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Bildung ist bares Geld wert!

Die Förderkonditionen der Bildungsprämie wurden überarbeitet. Mehr Menschen haben jetzt die Chance auf eine finanzielle Förderung ihrer Weiterbildung. Außerdem sind mehr Weiterbildungen förderfähig, so auch Maßnahmen mit Kosten über 1.000 Euro oder Prüfungen, die im Zusammenhang mit einer geförderten Weiterbildung absolviert werden. Darüber hinaus können Prämiengutscheine jetzt bis Ende 2020 ausgegeben werden.

Bildungsprämie Änderungen ab 01.07.2017

Einige der neuen Regelungen finden Sie untenstehend:

Übergangsregelung für bisher ausgestellte und noch gültige Gutscheine
Prämiengutscheine, die vor dem 1. Juli 2017 ausgestellt wurden, können weiterhin beim Weiterbildungsanbieter eingelöst und abgerechnet werden. Für diese gelten dann die neuen Förderkonditionen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die angesichts der neuen Förderbedingungen ihr Weiterbildungsziel ändern möchten, können einen alten noch gültigen Prämiengutschein (im Original) in einer Beratungsstelle zurückgeben und einen neuen Gutschein erhalten.
Eine Rückgabe ist nur möglich, sofern der Prämiengutschein noch gültig ist und bisher nicht bei einem Weiterbildungsanbieter eingelöst wurde.

Die Altersgrenzen wurden aufgehoben.
Auch Personen unter 25 Jahren können jetzt einen Prämiengutschein erhalten, sofern sie mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und ihr zu versteuerndes Einkommen nicht höher als 20.000 Euro (40.000 bei gemeinsamer Veranlagung) liegt.

Altersrentner und Pensionäre können jetzt die Bildungsprämie erhalten.
Anlässlich des ab dem 1. Juli 2017 in Kraft tretenden Flexirentengesetzes (Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben) können auch Rentnerinnen und Rentner bzw. Pensionärinnen und Pensionäre einen Prämiengutschein erhalten, sofern sie mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind und die Einkommensgrenzen einhalten.

Diese und alle weiteren Regelungen zur Bildungsprämie können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachlesen.

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Auf youtube können Sie die Informationen
auch per Videoclip anschauen:
Hol Dir Deine Bildungsprämie.de

 

 

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Wie es geht, verrate ich Ihnen gerne. Schreiben Sie mir eine kurze Mail.

Ich antworte schnellstens.

Ihre
Margarete Rosen

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4 Kommentare

  1. Endlich mal ein Anbieter, der vernünftige Infos weitergibt. Danke

  2. Das sind ja ausgezeichnete Nachrichten, die ich sehr gerne weitergebe, liebe Margarete 🙂

    Ich wünsche Dir viel Zulauf bei Deinem so sinnvollen Tun!

    Liebe Grüße
    Evy

Kommentare sind geschlossen